Credit Suisse Share Deal – Die unrechtmässige Enteignung und damit Entreicherung des Volkes durch den Bundesrat!

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Heute (19.3.2023) wurde vom Bundesrat beschlossen, die CS-Aktionäre zu enteignen und zu entreichern, um das sonst schon angeschlagene Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz zu retten! Ein schwarzer Tag für die Prinzipien eines Rechtsstaates!

Grundsätzlich hat die helvetische Dreifaltigkeit (Legislative, Exekutive und Judikative) die verfassungmässigen Grundrechte zu garantieren!

Bei der Enteignung der CS-Aktionäre, handelt es sich um eine staatliche Massnahme, die nicht im Rahmen der normalen demokratischen Kompetenzordnung getroffen wurde. Staatliches Handeln ist im demokratischen Rechtsstaat in der Regel nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig. Für den konkreten Fall gibt es kein Gesetz.

Zuständig für die Gesetzgebung ist einzig das demokratisch gewählte, repräsentativ zusammengesetzte Parlament, in der Schweiz unter Vorbehalt des Referendumsrechts des Volkes. Diese demokratischen Verfahren brauchen Zeit. Es gibt aber Situationen, in welchen unverzüglich dringliche Massnahmen getroffen werden müssen, um schwerwiegende Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit abzuwenden. Das Notrecht dient dazu, in solchen Situationen die Handlungsfähigkeit des Staates zu wahren.

Wie jeder Markt, ist auch der Finanzmarkt ein Ort, wo sich Marktteilnehmer treffen, um Leistungen auszutauschen und zwar zwecks Erzielung von Gewinnen. Dies wird wirtschaftliches Handeln genannt und reguliert sich unter marktwirtschaftlichen Bedingungen von selbst. Dort wo ein Marktversagen eintritt, wird staatlich reguliert, zum Beispiel mittels Geldwäschereigesetz und Kernkapitalquoten im Finanzbereich.

Wenn eine Gesellschaft die wirtschaftliche Daseins-Berechtigung verliert, regelt dies der Markt innerhalb der dafür vorgesehenen Rechtsordnung, dies hat für jeden Betrieb gleich zu sein.

Wie rechtfertigt sich also die Enteignung und Entreicherung der CS-Aktionäre durch den Bundesrat zur Rettung des Finanzplatz Schweiz?

Würde ein Zusammenbrechen der CS zu Störungen in der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen, die derart sind, dass der Bundesrat und das Parlament die verfassungmässigen Grundrechte nicht mehr garantieren könnten? Dies kann wohl mit überwiegender Sicherheit verneint werden. Es sind keine legitimen Gründe erkennbar, Verfahren ausserhalb der bestehenden Normen anzuwenden.

Hat die CS überhaupt die wirtschaftliche Daseins-Berechtigung verloren?

Nein, vorerst nicht und vielleicht nie! Die Kernkapitalquote und die Liquidität waren bis jetzt stabil, wenigsten wurde das den Aktionären von den Verantwortlichen der CS, SNB und Finma bis zum vorangegangenen Freitag unmissverständlich signalisiert. Die Bilanz wurde bisher nicht deponiert, was umgehende Pflicht ist, wenn eine Ueberschuldug vorliegt (Art. 725 ff., 764 Abs. 2, 820, 903 OR), zudem wäre es dann auch Pflicht, die CS zu Liquidationswerten zu bewerten und bei einer tatsächlichen Ueberschuldung, umgehend Sanierungsmassnahmen einzuleiten.

Zum Zeitpunkt der Enteignung der CS-Aktionäre bestand formell keine Ueberschuldung und wahrscheinlich auch materiell nicht. Es ist somit zu bezweifeln, dass die CS ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte, auch wenn noch mehr Kundengelder abfliessen, was dann zur umgehenden Umsetzung von Massnahmen zur Korrektur der operativen Kostenbasis relativ zu den reduzierten Ertragsmöglichkeiten führen muss.

Das bedeutet, es würden dann noch der gewinnbringende Bereich internationale Vermögensverwaltung und das schweizer Geschäft als eigenständige CS verbleiben, was mit fähiger Führung und Management schon längstens zu erreichen gewesen wäre. Aber offensichtlich haben sich Abzocker über Jahre lieber am Geschäftsvermögen der Aktionäre bedient. Solange die Kernkapitalquote erreicht und andere Massnahmen zur künftigen Erzielung von Profit, in die die SNB und Finma Einblick hatten, eingeleitet wurden, wurde breit versichert, die CS hätte keine Probleme. Auch dann noch, als von der SNB 50 Mia. Schweizer Franken Liquidität zugesprochen wurde. (Donnerstag 17.3.2023).

Die Börse korrigierte zunächst um über 45% nach oben, um am Freitag um 20% gegen zu korrigieren. Diese Gegenkorrektur wurde zum Anlass genommen, dass die 50 Mia. Schweizer Franken ungenügend wären und mehr als nur Liquidität notwendig ist, um das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz wieder herzustellen.

Bei der Entscheidung des Bundesrates auf Enteignung und Entreicherung der CS-Aktionäre, um die CS, eine voll funktionierende Bank, zu einem Schundpreis dem Erzrivalen UBS, mit zusätzlich 150 Mia., also 200 Mia. Schweizer Franken Garantien, zuzuführen, ging es somit nur noch um den Schutz des Finanzplatzes der Schweiz und nicht um die Rettung der CS. Der Bundesrat hätte mindestens die Preisfindung, unter Offenlegung der Uebernahmegarantien von 200 Mia. Schweizer Franken, dem Markt überlassen müssen!

Die staatlich orchestrierte und durchgeführte Enteignung und Entreicherung zum Zweck einer intransparenten, willkürlichen Preisfindung, ist weder legitim noch rechtmässig im System der Marktwirtschaft, ist gegen sämtliche demokratischen Prinzipien und erinnern demnach an willkürliche Praktiken totalitärer Systeme.

Das ganze Vorgehen des Bundesrates ist nicht nur nicht legitim, nicht rechtmässig, den demokratischen Werten widersprechend, sondern auch verfassungswidrig, da gegen Grundrechte und Grundsätzen wie Treu und Glauben verstossen wurde und nicht wettbewerbskonform, weil der freie Markt komplett ausgeheilt wurde.

Die UBS hat die gleichen Optionen wie die CS, nämlich unrentable Bereiche zu schliessen, Kosten runter zu fahren, dazu kommt nun aber noch die Elimination von Doppelspurigkeiten (Synergien), die zusätzlich anfallen, das heisst, massive Entlassungen werden folgen. Anders als wie beteuert, war die UBS nie ein verantwortungsvoller Arbeitgeber. Dazu gibt es tausende von Beispielen vergangener Reorganisationen/Umstruktierungen, wo vorwiegend ältere Mitarbeiter ins Sozialsystem der Schweiz ausgekippt wurden. Aber eben, wir glauben ja jeden Schwachsinn von sogenannten Wirtschaftsführern, Politikern. Parlamentariern und Bundesräten. Offensichtlich wurde sogar ein Angebot von 5 Mia. Liquidität von Aktionären ausgeschlagen!!!

Der Bundesrat hätte besser die CS mit 200 Mia. Liquidität ausgestattet, natürlich gekoppelt an harte Auflagen und Kontrolle, umgehend unrentable Bereiche komplett zu eliminieren und die Kosten an die zu erwartenden Erträge anzupassen.

Gleichzeitig täte die Schweiz gut daran, in intermediärfreie digitale Methoden zu investieren, die nicht Bonus getrieben sind und unseren Staat nicht belasten würden. Aber der Filz der Bankenwirtschaft und deren politischen Gestalten in den Räten, verhindern diese digitale Transformation.

Der Bundesrat ist für entstandene Schäden, nämlich den horrenden Verlusten in privaten Vermögen und Pensionskassen durch sein rechtswidriges Vorgehen verantwortlich und hat diese zu entschädigen.

Des weiteren ist das CS Management ebenso in die Pflicht zu nehmen, sollten die Aktionäre bei Ihren Entscheidungen nicht vollständig und/oder falsch informiert worden sein.

Das Vorgehen des Bundesrates ist gegenüber seinem Volk äusserst zynisch, da das vernichtete Vermögen von mindestens 5 Mia. Schweizer Franken wieder über private, steuerbare Einkommen aufgebaut werden muss!!!

Ich hoffe, die Verwaltungsräte der CS und der Staat werden mit Klagen zugedeckt. Leider ist es in der Schweiz als Einzelner schwierig, aber nicht unmöglich, selbst zu klagen. Vielleicht gibt es juristische Idealisten, die dem Kleinanleger zu Staatshaftungsklagen gegen Staatsinstitutionen und Verantwortlichkeitsklagen gegen den Verwaltungsräte der Credit Suisse auf Pro Bono Basis verhelfen. Wäre mal was Edles.

Copyright 2023 Marcel Ruf